Vertragsvorbereitungen

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Wenn ein Projekt zur Förderung vorgesehen ist, treten die Europäische Kommission und die Projektpartner in Vertragsvorbereitungen. Ergebnis der Vorbereitungen ist die Finanzhilfevereinbarung, der gemeinsame Vertrag zwischen beiden Vertragsparteien. Der Vertragsschluss erfolgt elektronisch über das Teilnehmerportal (Funding & Tenders Portal).

Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement)

Nach der Begutachtung der Projektvorschläge erstellt die Kommission eine Liste der Projekte, die zur Förderung vorgeschlagen werden, und lädt die Partner zum Abschluss der Finanzhilfevereinbarung ein.

Der Vertragsschluss erfolgt in Horizont 2020 elektronisch über das Teilnehmerportal (Funding & Tenders Portal). Dabei handelt es sich um eine nach belgischem Recht gerichtsfeste Unterschrift seitens der Europäischen Kommission.

Seitens der Zuwendungsempfänger wird der Vertrag ebenfalls elektronisch über den sogenannten LSIGN der jeweiligen Einrichtung abgeschlossen. Das heißt, jede Einrichtung muss über den LEAR seiner Einrichtung einen sogenannten LSIGN bestimmen und bei der Europäischen Kommission anzeigen, der zum Abschluss der Finanzhilfevereinbarung befähigt ist. Grundsätzlich können keine inhaltlichen Änderungen am Projekt mehr vorgenommen werden. Eine Ausnahme bilden eventuelle ethische Auflagen, die aufgrund der Ethikprüfung eingefügt wurden.

Ein Leitfaden "Von der Evaluation zur Antragsunterzeichnung" wird derzeit von der Kommission vorbereitet. Außerdem sind auf dem Teilnehmerportal Model Grant Agreements veröffentlicht.