Teilnahme

Die Möglichkeiten einer Teilnahme am europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation - Horizont 2020 - sind in den sogenannten Beteiligungsregeln (rules for participation) festgeschrieben. Hier finden sich neben den Beteiligungsmöglichkeiten die Regeln für die Nutzung und Verbreitung von Forschungsergebnissen. Sie sind außerdem die Grundlage für Zuwendungsvereinbarungen zwischen der Kommission und dem Projektkonsortium.

Wer kann teilnehmen?

An Horizont 2020 können sich alle Rechtspersonen eines EU-Mitgliedstaats, eines assoziierten Staats oder eines Drittlands beteiligen. Bei den Rechtspersonen kann es sich um natürliche Personen oder juristische Personen (d. h. privatrechtlich oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen) handeln.

Vertragspartner der Europäischen Kommission bei Vorhaben in Horizont 2020 ist in der Regel die Einrichtung (z. B. Universität, Hochschule, Forschungsinstitut oder Unternehmen), wenn eine natürliche Person gemeinsam mit ihr einen Antrag gestellt hat (z. B. weil diese natürliche Person bei der Einrichtung angestellt ist). Dies gilt auch für individuelle Fördermaßnahmen, wie beispielsweise Stipendien – hier reichen die Antragstellenden den Antrag gemeinsam mit der Gasteinrichtung ein.

Grundsätzlich müssen an einem Forschungsprojekt mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus jeweils drei unterschiedlichen EU-Mitglied- oder assoziierten Staaten beteiligt sein. In den meisten Fällen liegt die Anzahl der Partnereinrichtungen an erfolgreichen Projektanträgen jedoch (zum Teil weit) über dieser Mindestanforderung. Zusätzliche Anforderungen an die Teilnahme sind im jeweiligen Arbeitsprogramm verankert.

Wer kann gefördert werden?

Förderfähig sind natürliche und juristische Rechtspersonen aus allen EU-Mitgliedstaaten sowie die dem Rahmenprogramm assoziierten Staaten. Darüber hinaus werden Partner aus den Entwicklungsländern und den Länder der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik finanziell gefördert. Forschende aus den Industrie- und Schwellenländern können zwar in Horizont 2020 teilnehmen, erhalten für die Beteiligung aber in der Regel keine finanzielle Förderung.

Teilnahme außerhalb von Kooperationsprojekten

Es gibt Bereiche in Horizont 2020, bei denen die Möglichkeit besteht, als Einzelpartner einen Antrag auf Förderung zu stellen. Dies ist der Fall bei der Beantragung von Pionierforschungsvorhaben im Rahmen von Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrats (European Research Council, ERC), im Bereich der Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Activities, CSA-Maßnahmen) oder des Instruments zur Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) – dem EIC Accelerator Pilot, sofern ein europäischer Mehrwert gegeben ist. Zudem besteht diese Möglichkeit bei Maßnahmen der Kofinanzierung von Programmen, bei einzelnen Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen und in weiteren, im jeweiligen Arbeitsprogramm festgelegten und begründeten Fällen.