Das Ziel von Fast Track to Innovation (FTI) ist es, eine schnellere Vermarktung von Ergebnissen zu ermöglichen. Als Querschnittsmaßnahme von Horizont 2020 soll FTI das Antragsverfahren von der Einreichung bis zur Vertragsunterzeichnung auf maximal sechs Monate verkürzen.
Die themenoffenen Anträge (bottom up) für die Bereiche der Grundlegenden und industriellen Technologien (LEIT) sowie der Gesellschaftlichen Herausforderungen können jederzeit eingereicht werden. An drei Stichtagen im Jahr trifft die Europäische Kommission Entscheidungen über die Förderung auf Basis der Arbeitsprogramme. Antragsberechtigt sind alle Rechtspersonen in kleinen Verbundprojekten mit maximal fünf Partnern. Das Instrument ist für alle Arten von Einrichtungen offen, wie beispielsweise Industrie (KMU und Großunternehmen), Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Mindestens 60 % des Gesamtbudgets ist jedoch für Industriepartner vorzusehen oder eine Mindestzahl von Industriepartnern ist zu beteiligen. Konkret bedeutet dies: bei drei oder vier Partnern müssen mindestens zwei Partner aus der Industrie stammen, bei fünf Partnern mindestens drei.
Die Förderquote beträgt für private, gewinnorientierte Organisationen 70 % und für nicht-gewinnorientierte Organisationen 100 % der erstattungsfähigen Kosten. Die Förderung ist auf maximal 3 Millionen Euro pro Projekt begrenzt. Kriterien für die Auswahl der Anträge sind Wirkung (stärker gewichtet), Qualität, Effizienz der Umsetzung und Exzellenz.
Die Maßnahme orientiert sich insbesondere an erfolgreichen nationalen Programmen wie "KMU innovativ" aus Deutschland. Fast Track to Innovation wurde 2015/16 als Pilotinitiative getestet und 2018 nach erfolgreicher Evaluierung im Rahmen des European Innovation Council (EIC) erneut aufgelegt.