Legal Entity Appointed Representative (LEAR)

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Jede an Horizont 2020 beteiligte Einrichtung muss einen Legal Entity Appointed Representative (LEAR) benennen. Dieser ist für die Europäische Kommission der Ansprechpartner in Bezug auf alle Fragen zum Rechtsstatus der Einrichtung. In dieser Funktion pflegt und aktualisiert er die Daten der Einrichtung in der Teilnehmerdatenbank und hat einen Überblick über die Beteiligung und Rolle seiner Einrichtung in verschiedenen Projekten.

Der gesetzliche Vertreter der antragstellenden Institution wird von der Kommission aufgefordert, eine interne Person zu benennen, die als Ansprechpartner der Kommission für alle Fragen zum Rechtsstatus der Einrichtung fungiert. Dies ist der sogenannte LEAR (Legal Entity Appointed Representative).

Die Person hat unter anderem die Aufgabe, die Daten, die in der Teilnehmerdatenbank hinterlegt sind, zu pflegen, zu aktualisieren und gegebenenfalls über das Teilnehmerportal zu ändern.

Verantwortlicher Ansprechpartner für die Validierungsdienste bleibt der LEAR; über das Teilnehmerportal kann der LEAR als einziger Daten ändern oder ergänzen.

Der LEAR kann den rechtlichen Status und den Finanzstatus der Einrichtung einsehen und kann anderen Kollegen/innen der Einrichtung Zugang zu den administrativen Daten als 'account administrators' geben.

Außerdem hat der LEAR über seine Maske Einsicht in laufende Projekte und die verschiedenen Rollen der Einrichtung in den Projekten. Der LEAR hat also einen Überblick über alle laufenden und beantragten Projekte der Einrichtung.

Im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (7. FRP) konnte der LEAR bereits die FSIGN benennen, also die Personen, die für die Unterzeichnung und Freigabe der Finanzberichte (Form C) der jeweiligen Projekte berechtigt waren. Diese Funktion bleibt in Horizont 2020 auch weiterhin bestehen.

Außerdem kommt die Funktion hinzu, dass der LEAR den LSIGN bestimmen kann, den Unterzeichnungsbefugten der Finanzhilfevereinbarung (Model Grant Agreement) für den Vertragsschluss mit der Europäischen Kommission bzw. der Exekutivagentur.

Benennung des LEAR

Zur Benennung des LEAR müssen vom rechtlichen Vertreter der Einrichtung folgende Unterlagen ausgefüllt werden:

Folgende Dokumente sind im Teilnehmerportal hochzuladen und für die Europäische Kommission bereitzustellen:

  • Ernennungsschreiben (the appointing letter)
  • Die Dokumente zur Bestellung des LEAR und dessen Aufgaben; unterschrieben und gestempelt (the Horizon 2020 LEAR appointment letter and the LEAR role and tasks document (signed and stamped))
  • Kopien des Personalausweises oder Reisepasses mit Foto und Unterschrift des gesetzlichen Vertreters sowie des LEAR (copies of an official proof of identity (ID-card, Passport) carrying a photo and signature for both the legal representative and the appointed representative (LEAR))
  • Berechtigungsschreiben, dass die Person, die den LEAR benennt, dazu auch berechtigt ist (a document proving that the person appointing the representative is empowered to do so)

Sie können die Unterlagen online im Teilnehmerportal hochladen, sobald Ihre Einrichtung validiert wurde. Bitte bewahren Sie die Original-Unterlagen für etwaige Prüfungen auf.

Aktivierung des LEAR Accounts im Teilnehmerportal

Nach der Benennung und Überprüfung des LEAR durch die Europäische Kommission bekommt der LEAR seine Zugangsdaten für den benutzerspezifischen Account des LEAR im Teilnehmerportal per Mail bzw. das Passwort per Post zugeschickt. Erst dann hat der LEAR Zugriff auf die hinterlegten Daten.

Wiederbenennung der bereits im 7. FRP registrierten LEAR für Horizont 2020

Bereits benannte LEAR aus dem 7. FRP müssen wegen der neuen Aufgabe in Horizont 2020, den  Zeichnungsbefugten für die Finanzhilfevereinbarung anzugeben, neu- bzw. wiederbenannt werden. In Horizont 2020 sind die Unterzeichnung der Verträge, die Berichterstattung sowie die Abrechnung nur noch auf elektronischem Weg möglich. Die Wiederbenennung erfolgt nach denselben Schritten wie die erstmalige Benennung des LEAR (s. o.). Weitere Informationen finden Sie hier.