Teilnehmerportal (Funding & Tenders Portal)
Die Europäische Kommission führt auch in Horizont 2020 die Projektabwicklung über das Teilnehmerportal (Funding & Tenders Portal) durch.
Im Teilnehmerportal wurden alle bereits bestehenden webbasierten Dienste der Europäischen Kommission integriert und verknüpft. Damit bietet das Portal eine einheitliche Benutzeroberfläche für alle Interaktionen, von der Call-Ausschreibung über die Antragstellung bis hin zum Vertragsschluss und der Projektabwicklung und Abrechnung ist das Teilnehmerportal alleiniges Kommunikationstool.
Das Teilnehmerportal besteht aus einem öffentlichen und einem benutzerspezifischen Bereich. Die Dienste des öffentlichen Bereichs, wie die Dokumentenverwaltung, die PIC-Suchfunktion und die Registrierungsmöglichkeit stehen allen Interessenten auch ohne persönlichen Account zur Verfügung.
Für die Nutzung des benutzerspezifischen Bereichs bedarf es einer Vorregistrierung über 'EU Login' (vormals ECAS -European Commission Authentification Service). Im benutzerspezifischen Bereich können sich die Benutzer (z. B. LEAR, Koordinator, Partner, Projektbearbeiter) mit ihren individuellen Benutzerdaten einloggen und sehen die für sie relevanten Projektdaten sowie den Status ihres Projekts.
Die Abwicklung der Projekte in Horizont 2020 wie das Berichtswesen, die Vertragsverhandlung, Vertragsschluss, Vertragsänderungen, Projektabschluss etc. werden komplett über das Teilnehmerportal abgewickelt.
Das Teilnehmerportal bietet außerdem Informationen zu den einzelnen Rollen und Zugangsrechten im Teilnehmerportal – weitere Informationen zu diesem Thema finden sie im Online Manual.
Registrierung im Teilnehmerportal
Jede Einrichtung, die an Horizont 2020 teilnehmen möchte, muss sich, wie bereits im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm, über das Teilnehmerportal einmalig registrieren.
Durch die Registrierung wird die Existenz und ggf. die finanzielle Leistungsfähigkeit der Einrichtung von der Europäische Kommission durch die REA (Research Executive Agency) überprüft. Die für die Einrichtung hinterlegten Daten werden zentral gespeichert, so dass sie für die Laufzeit des Rahmenprogramms hinterlegt sind.
Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit/Financial Viability Check
Neben der Existenz der Einrichtung wird in bestimmten Fällen auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Einrichtung (Financial Viability Check) überprüft. Die Europäische Kommission überprüft die finanzielle Leistungsfähigkeit aller koordinierenden Einrichtungen, die mehr als 500.000 € erhalten, es sei denn die Einrichtung ist eine öffentliche Einrichtung (public body), eine höhere oder weiterführende Bildungseinrichtung (higher or secondary education establishment), eine Einrichtung, die über eine sogenannte Garantieerklärung verfügt oder eine Privatperson, die ein Stipendium erhält.
Zielsetzung der Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit von Koordinatoren ist es, zu überprüfen, ob die Einrichtung auch kurzfristigen Verbindlichkeiten nachkommen kann, finanziell unabhängig ist, langfristige Verbindlichkeiten bedienen kann sowie soweit zutreffend Gewinne erwirtschaftet.
Weitere Finanzchecks werden alle 18 Monate durchgeführt.
Für die Durchführung des Finanzchecks wird die Einrichtung zeitnah über das weitere Vorgehen informiert sowie eine Kontaktperson benannt. Die notwendigen Finanzangaben werden dann der Europäischen Kommission übermittelt.
Die Kommission überprüft die finanzielle Leistungsfähigkeit anhand des letzten abgeschlossenen Finanzjahres.
Weitere Informationen zum Vorgehen und zu den notwendigen Unterlagen finden Sie im Leitfaden zur Evaluierung der Einrichtung.
Der Selbst-Check zur finanziellen Leistungsfähigkeit (Guide for legal entity validation) kann über das bereitgestellte Tool selbst durchgeführt werden.