Forschungsinfrastrukturen bilden die Grundlage für Spitzenforschung und sind Voraussetzung für die Generierung neuen Wissens und neuer Technologien. Sie können einen Standort haben (single-sited) oder mehrere (distributed).
Unter die Definition von Forschungsinfrastrukturen fallen im EU-Kontext:
- Großgeräte oder Instrumente,
- wissensbasierte Ressourcen, wie Sammlungen, Archive, strukturierte Informationen,
- IKT-basierte Infrastrukturen, wie Grid- und Clouddienste, (Groß-)Rechner und Software,
- alle weiteren einzigartigen Einrichtungen, die Forschungszwecken dienen.
Unter Horizont 2020 gibt es weiterhin einen eigenen Programmbereich / Förderbereich für Forschungsinfrastrukturen. Ziel dabei ist vor allem die Integration bestehender Forschungsinfrastrukturen. Dafür schließen sich Konsortien länderübergreifend zusammen und harmonisieren ihre Forschung, Dienstleistungen und den transnationalen Zugang.
Neben den gezielten Ausschreibungen sind Forschungsinfrastrukturen Bestandteil und Gegenstand vieler Projekte und Ausschreibungen anderer Bereiche in Horizont 2020. Die beiden Aspekte 'Forschungsinfrastrukturen als Förderbereich' und 'Forschungsinfrastrukturen allgemein in Vorhaben anderer Bereiche' sind zu unterscheiden.
Zielsetzungen / Forschungsschwerpunkte
- Entwicklung der europäischen Forschungsinfrastrukturen für 2020 und darüber hinaus
- Förderung des Innovationspotenzials von Forschungsinfrastrukturen und ihre Humanressourcen
- Stärkung der europäischen Politik für Forschungsinfrastrukturen und der internationalen Zusammenarbeit
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Nationalen Kontakstelle Forschungsinfrastrukturen.